Mittwoch, 18. November 2015

Das Lehenswesen der Freien Fürstentümer - Teil 2

Nardoriand
- Von Ritter, Freiem und großem Lord -
Teil 2

Der größte Teil der Bewohner Nardoriands ist nicht dem Adel angehörend, obwohl es eine Vielzahl an Alderman und Rittern gibt. Die meisten Bewohner gehören dem Stand der Freien an. Das Lehnwort der nardorischen Sprache bedeutet theguo, das, ähnlich dem eaorle, dem Titel den Namen gibt und der einem freien Nardorier zugesprochen wird. Seine Bezeichnung lautet daher Thegn oder Thane.
Die Thane eines Earldormes finden sich in allen sozialen und gesellschaftlichen Strukturen wieder. Sie besetzen mitunter auch wichtige Positionen im Dienste eines Adligen oder Ritters. Die Thane sind eben die freien Bewohner die sich auf das Recht berufen können.
Sie dürfen ebenso z.b. Waffen tragen oder nach dem geltenden, lokalen Recht, der Jagd nachgehen. Die Thane von Nardoriand sind in der Regel jedoch die Freibauern des Landes oder die Freipächter auf den Rittergütern. Gerade in solchen Fällen sind sie meist auch Teil des Dienstadels eines Ritters oder eines Earls.
Thane befehligen auch oft als Hauptleute die Wachen auf den Burgen oder in den Kastellen und Garnisonen der Freien Fürstentümer. Solche werden dann als Esquire oder Squire bezeichnet und gehören meist als altgediente Recken und Haudegen, dem regulären Kriegerstand an.
In den Fällen dass ein Thane als Befehlshaber einer Streitmacht der Freien Fürstentümer fungiert oder aber als Richter auftritt wird er auch mit der nicht erblichen Bezeichnung Marschall geehrt und angesprochen. Dies würde jedoch auch auf jeden Ritter oder Lord zutreffen, der einen Heerbann befehligt. Insoweit würde der Titel um den Stand ergänzt, wie z.b. Earl Marschall oder Lord Marschall. Nicht zu verwechseln ist dieser Titel mit dem des Burgmarschalls von Almarian und des Seneschalls von Ashbun.
 
Eine ähnliche Tradition gibt es bei den Thegn die selbst Land besitzen, d.h. keine Freipächter eines Adligen sind. In solchen Fällen ist der Titel Laird oder Laeird sogar ein erblicher Titel und wird mit Stolz vom Vater auf den Sohn wiedergegeben. Sollte kein Sohn vorhanden sein, erbt den Titel und das Land der nächste männliche Verwandte. Sollte nur ein weiblicher Nachkomme vorhanden sein, lautet der Titel im übrigen Tirana oder Tiranet.
Im Gegensatz zum Adel ist es üblich einen Freien ausschließlich mit der Ehrenbezeugung Herr oder Frau anzusprechen.  Sofern in dritter Person gesprochen wird, werden die Titel wie Squire, Laird oder Tirana nach dem Namen geführt, z.b. Gordan Branfort, Squire oder Gordan Branfort, Laeird von Brandforthall.
 
Schrankenrecht, die Bulle von Arydee und das Nardorische Rittertum
Eine Besonderheit Nardoriands ist auch die gegebene Tatsache, dass seit der „Bulle von Arydee“, sowohl der Adel als auch die Thegn dem Gesetz unterworfen sind. In diesem verfassungsähnlichen Dokument sind alle Verhältnisse der Bewohner zueinander und miteinander geregelt. Ausserdem hat jeder das Recht, ob nun Ritter, Thegn oder Leibeigener, vor dem Gericht zu klagen, wenn ihm Unrecht zuteil werden sollte.
Wer nun denkt, Nardoriand sei die Wiege eines demokratischen Staates, der irrt. Die Earls und der Adel sind zwar auf das Gemeinwohl des Landes bedacht, doch ihre eigenen Privilegien und Rechte kommen dabei nicht zu kurz. Und im Herzen jedes Thegn ist eine Liebe zum Land verwurzelt obwohl ein jeder dem Ruf des Ruhmes gerne folgt. Und die Leibeigenen wenden sich nur sehr, sehr selten an den Rat der Ritterschaften, viel zu groß ist die Angst vor dem eigenen Lehnsherren. So jedoch teilten sich nach der Bulle die Stände des Landes in Herren oder Lords, Thegn oder Freie, und Unfreie.
Dem Schrankenrecht wiederum sind nur die Herren und Thegn des Landes unterworfen, obwohl sich ein Unfreier auch in der Schranke vertreten lassen könnte. Dies ist jedoch bislang noch nie geschehen und wird seinen Grund in der feudalen Struktur haben. Das Schrankenrecht oder vielerorts auch gern Götterurteil genannt, ist ein perfides Mittel sein oder das Schicksal anderer nochmal in die eigene Hand zu legen, denn nach jedem richterlichen Urteil kann ein Beklagter oder Kläger das Recht des Zweikampfes einfordern. Dabei liegt es einzig und allein daran, ob der Kontrahent dieses Herausforderung annimmt, ein Umstand der in Nardoriand zu vielen Duellen führt, ungeachtet ob bis zum ersten Blut oder dem Leben.
Das Nardorische Rittertum wiederum ist ein ungeschriebener Ehrenkodex der sich über die Jahrhunderte an der Nordgrenze und in den Fürstentümern etablierte. In ihm finden sich sowohl das eigentliche Turnierrecht als auch das Fehderecht, die Minne und das Leben nach der Ehre wieder.

Trotz dieser besonderen Rechtssysteme ist das Leben in Nardoriand nahezu als frei zu bezeichnen, selbst für einen Unfreien.
Im Übrigen sind die Stände des Landes durchlässig. Gerade die Vermischung von Rittergeschlechtern mit denen der Thegn ist fast schon üblich und kein Bruch der Etikette mehr.

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